Fortschreibung der ZTV-ING

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Allgemeine Rund- schreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/2025 mit dem Betreff: „Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) – Ausgabe 2025/02“ im Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit wird die aktuelle Ausgabe (2025/02) der ZTV-ING für die Autobahn GmbH des Bundes eingeführt und muss in den Vergabeunterlagen fortan aufgenommen und vertraglich vereinbart werden. Von der Fortschreibung ist insbesondere der für die Transportbetonindustrie relevante Teil 3 „Massivbau“, Abschnitt 1 „Beton“ (3-1) betroffen. Für die Fortschreibung der ZTV-ING Abschnitte 3–1 (Beton) und 3–2 (Bauausführung) werden dabei ebenfalls die „Hinweise für bestehende Bauverträge, welche vor dem Zeitpunkt der Einführung von ZTV-ING 2025/02 mit Berücksichtigung der neuen Normenreihe DIN 1045:2023 beauftragt wurden“ (kurz: „Hinweise ZTV-ING Beton“) veröffentlicht. Soweit die Hinweise für die jeweilige Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen gesondert in die Vergabeunterlagen aufzunehmen bzw. zu vereinbaren. Im Abschnitt 3–1 der ZTV-ING ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

Redaktionelle Anpassungen zur Berücksichtigung der neuen DIN 1045-2:2023-08, die anstelle des DIN-Fachbericht 100 „Beton“ anzuwenden ist.

Einstufung der Ausführung der Betone und der daraus hergestellten Bauteile in BBQ-Klassen.

Festlegungen zum Betonbaukonzept und zu Betonfachgesprächen. – Festlegungen zu Betonen der Drucktestigkeitsklasse > C50/60

Festlegungen zum Mehlkorngehalt für Betone bis einschließlich der Druckfestigkeitsklasse C50/60.

Angaben zu wiedergewonnener ausgewaschener und gebrochener Gesteinskörnung.

Festlegungen zur Verwendung von CEM II/C-M-Zementen sowie zu Hüttensandmehl und Pigmenten.

Festlegungen zur Anwendung des k-Wert-Ansatzes für die gleichzeitige Verwendung von Flugasche und Silikastaub.

Link zum kostenfreier Download der ZTV-ING

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