Marode Brücken: Modernisierung deutlich im Rückstand

Seit Jahren stehen die maroden Brücken in Deutschland im öffentlichen Fokus. Das BMDV legte daher 2022 ein Programm auf, um bis 2032 die wichtigsten und schlechtesten Teilbauwerke an Autobahnbrücken zu modernisieren: Das sind rd. 5 000 Teilbauwerke. Bis Ende 2024 hatte die mit der Modernisierung beauftragte Autobahn GmbH aller­dings insgesamt nur 40 % der bis dahin vorgesehenen Modernisierungen von Teilbauwerken fertiggestellt. Von den für 2024 geplanten 280 Modernisierungen wurden lediglich 69 umgesetzt. Die Schere zwischen der Planung des BMDV und erfolgreicher Modernisierung ging immer weiter auseinander. Um bis 2032 das Brückenmodernisierungsprogramm abzuschließen, müsste die Autobahn GmbH ab jetzt rund 590 Teilbauwerke jährlich modernisieren. Das ist nicht realistisch. Trotz offensichtlichem Rückstand zog das BMDV im Herbst 2024 eine positive Zwischenbilanz. Der Bundesrechnungshof kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis: Das BMDV wertet alle fertiggestellten Teilbauwerke als Programmerfolg, obwohl weniger als die Hälfte davon tatsächlich unter das Modernisierungsprogramm fallen. Zudem geht das BMDV in seiner Zwischen­bilanz von 20 % zu wenig zu modernisierenden Teilbauwerken aus. Beides lässt den Programmerfolg zu positiv erscheinen.

Kein Programm für Bundesstraßen

Für die Brücken an Bundesstraßen sind die Länder zuständig. Es existiert hier daher kein Modernisierungsprogramm des Bundes. Die Modernisierungen von Brücken an Bundesstraßen kommen ebenfalls nur langsam voran. Bisher bleibt das BMDV passiv und verzichtet darauf, den Ländern klare Modernisierungsziele vorzugeben. So besteht sogar das Risiko einer Verschlechterung des Brückenbestands. Der Bundesrechnungshof zieht anders als das BMDV eine ernüchternde Bilanz: Ohne gezielte Maßnahmen wird sich der Zustand der Brücken weiter verschlechtern.

Folgende Punkte müssen vorangetrieben werden:

– Personelle und finanzielle Ausstattung der Autobahn GmbH mit Fokus auf Brückenmodernisierungen

– Zurückstellen von Neu- und Ausbauprojekten zur kurzfristigen Freisetzung von Personalkapazitäten für die Brücken­modernisierung

– Langfristige und zweckgebundene Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Brückenmodernisierung

– Vorgabe klarer Ziele für die in der Zuständigkeit der Länder liegenden Brückenmodernisierungen

Nur durch entschlossenes Handeln kann die Infrastruktur langfristig gesichert und so die Mobilität auf Deutschlands Bundesfernstraßen gewährleistet werden.

Bericht des Bundesrechnungshofs unter folgendem Link

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