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Ausgabe 12 | 2022

Planung und Ausführung von konventionellen und versickerungsfähigen Pflasterbefestigungen; Teil 2

Dietmar Ulonska, Bonn

Verkehrsflächenbefestigungen mit Betonpflastersteinen sind in Deutschland ausgesprochen populär. Das ist auf die vielen technischen Vorteile dieser langlebigen und nachhaltigen Bauweise zurückzuführen, vor allem, wenn sie in der ungebundenen Variante ausgeführt wird. Hinzu kommen die zahlreichen gestalterischen Möglichkeiten, die sich mit Betonpflastersteinen sowohl im privaten Wohnumfeld als auch im öffentlichen Verkehrsraum und bei Betriebs- und Gewerbeflächen bieten. Die nachfolgenden Ausführungen verzichten so gut wie ganz auf die Inbezugnahme von bzw. den Verweis auf technische Regelwerke und sind stattdessen bezüglich der notwendigen Anforderungen und Empfehlungen zur Planung und Ausführung von Pflasterbefestigungen weitgehend allgemein gehalten. Das soll das Verständnis für die Anforderungen an Pflasterbefestigungen und deren Funktionsweise fördern. Der Beitrag befasst sich ausschließlich mit der ungebundenen Ausführung für die Pflasterdecke, die in Deutschland als Regelbauweise bezeichnet wird. Um den Umfang in vertretbaren Grenzen zu halten, wird die Bauweise nicht in ihrer Vollständigkeit behandelt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie als PDF hier.

Technische Regel
„Instandhaltung von Betonbauwerken“

Udo Wiens, Berlin, Michael Raupach, Aachen

Mit der Veröffentlichung der europäischen Normenreihe EN 1504 in den Jahren 2004 bis 2008 wurde in Deutschland eine Anpassung der bisherigen nationalen Regelungen für die Instandsetzung von Betonbauteilen im standsicherheitsrelevanten Bereich erforderlich. In der mit Ausgabe Mai 2020 durch das Deutsche Institut für Bau­technik (DIBt) veröffentlichen Technischen Regel Instandhaltung von Betonbauteilen (TR­IH), wurden im Wesentlichen die Teile 1 und 2 des Entwurfs der Instandhaltungs­richtlinie des DAfStb aus dem Jahr 2018 übernommen und mit Restregelungen zur Instand­setzungsrichtlinie des DAfStb, Ausgabe Oktober 2001 (RL­SIB) verknüpft. So gilt z.B. der Teil 3 der RL­SIB 2001 unverändert weiter. Neben der technischen Überarbeitung von Hinweisen zur Planung und Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen wurde in der TR­IH des DIBt die bestehende Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb (2001) um Gesichtspunkte der Instandhaltung erweitert. Gegenüber dieser werden nunmehr auch die Aspekte Wartung, Inspektion und Verbesserung in Anlehnung an DIN 31051 berück­sichtigt. Zudem wurden Regelungen aus dem Bereich des Verkehrs­wegebaus (ZTV­ING, ZTV­W ) übernommen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen neuen Inhalte TR­IH sowie über die sich ändernden baurechtlichen Randbedingungen.

Anwendung der TR Instandhaltung

Monika Helm, Berlin

Statistische Erhebungen zeigen, dass mehr als 75 % unserer Wohn­gebäude älter als 30 Jahre sind und der überwiegende Teil unserer Ingenieurbauwerke (z.B. Brücken) meist 40 bis 50 Jahre alt ist. Das bedeutet, dass ein Teil dieser Bauwerke Schäden aufweist und für deren Erhalt sowie Weiternutzung gesorgt werden muss. Die Instandhaltung und die Instandsetzung erfordern detaillierte geplante Maßnahmen, die ein hohes technisches Fachwissen und Materialkenntnisse von den Planenden verlangen. Viele unserer Bauwerke bestehen aus Stahlbeton oder Spannbeton. Jedes Beton­bauwerk hat seine eigene Spezifik, die u.a. vom Standort des Bau­werks und von deren Nutzung abhängig ist. Im Januar 2021 sind die neuen Technischen Regeln für die Instandhaltung (TR Instand­haltung) mit Stand Mai 2020 beim DIBt erschienen, die die Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb aus dem Jahr 2001 zum Teil ersetzen. Der Beitrag veranschaulicht anhand von Beispielen die Anwendung in der Praxis.


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